DGS System GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen; sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat, oder wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellungen des Käufers vorbehaltlos ausführte.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  2. Die zum Angebot gehörenden Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Mengen- und Maßangaben sowie sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend. Handels­übliche oder sonst zumutbare Abweichungen sind zulässig, es sei denn, der Verkäufer hat die Leistungsdaten ausdrücklich zugesichert.
  3. Angestellte des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  4. Kostenanschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen des Angebots bleiben Eigentum des Verkäufers, der sich sämtliche Urheberrechte vorbehält. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  5. Konventionalstrafen haben nur Gültigkeit, wenn sie im Einzelfall in gesonderter schriftlicher Urkunde vereinbart werden.

§ 3 Preise

  1. Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung.
  2. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  3. Der Verkäufer hält sich an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 120 Tage ab deren Datum gebunden.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anforderungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäuferrauch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, so ist der Käufer nach angemessener Nachfristensetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Ver­pflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Verpflichtungen des Käufers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus.

§ 5 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
  2. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Einschichtbetrieb des Käufers 12 Monate ab Inbetriebnahme, jedoch nicht länger als zwei Monate nach Anzeige der Lieferbereitschaft.
  3. Der Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ein Verstoß des Käufers gegen diese Verpflichtungen führt zum Ausschluss aller Gewährleistungsrechte.
  4. Entsprechen Produkte nicht der Gewährleistung, hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers
    (1 ) Den Liefergegenstand oder das schadhafte Teil des Liefergegenstandes zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer zu versenden,
    (2) den Liefergegenstand bzw. das schadhafte Teil des Liefergegenstandes bereitzuhalten für einen Service-Techniker des Verkäufers oder eines vom Verkäufer zu bestimmenden Service-Techniker seines Lieferanten, um die Reparatur vorzunehmen.
  5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  6. Eine Haftung ist ausgeschlossen bei
    (1)normaler Abnutzung
    (2)ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetrieb­nahme durch Käufer oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austausch-Werkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind.
    (3)Verwendung von nicht Original-DGS-System-Ersatzteilen bzw. bei Verwendung von Verschleißteilen, die nicht der DGS-System -Spezifikation entsprechen.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem Käufer zu. Der Käufer kann sie nicht abtreten.
  8. Die vorstehenden Absätze regeln die Gewähr leistungsrechte des Käufers abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, aus.

§ 7 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers 30 Tage ab Eingang netto zu bezahlen, jedoch nicht später als 4 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen
    zunächst auf dessen ältere Schulden einschließlich Kosten und Zinsen anzurechnen.
  3. Überschreitet der Käufer das ihm eingeräumte Zahlungsziel um mehr als 10 Tage, werden die gesamten Forderungen des Verkäufers an den Käufer zur sofortigen Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist der Verkäufer berechtigt, ab Verzug Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
  4. Leistungsverweigerung- oder Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Mit Gegenansprüchen aufrechnen kann der Käufer nur, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-/Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, es sei denn, die Vorbehaltsware ist noch nicht bezahlt, aber zur Lieferung - gegebenenfalls nach Verbindung, Verarbeitung oder Umbildungen einen Abnehmer im Ausland vorgesehen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
    Der Käufer zeigt die Abtretung seinem Abnehmer an. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, im Verzugsfall, dem Verkäufer auf sein Verlangen Name und Adresse der Abnehmer oder sonstiger Dritter bekannt zu geben, gegen die der Verkäufer Ansprüche aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) hat. Zusätzlich ist die Anspruchshöhe zu beziffern und der Rechtsgrund der Forderung spezifiziert zu benennen.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Antrag auf Eröffnung des Vergleichs oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zur freihändigen Verwertung zurückzunehmen und hierzu gegebenenfalls zu demontieren, wobei der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer Zutritt zwecks Demontage zugewähren. Auch kann der Verkäufer gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Dies gilt auch für Schadensansprüche wegen Nichterfüllung, insbesondere bei Unmöglichkeit und Verzug.

§ 10 Konstruktionsänderungen

  1. Konstruktive Änderungen gegenüber der vorgesehenen Anlagenausführung, die einen technischen Fortschritt darstellen und Leistungen oder zugesicherte Eigenschaften nicht beeinträchtigen, behalten wir uns vor.
  2. Änderungen des Anlagenumfanges, die bei endgültiger Festlegung der Zusammenstellung aus technischen Gründen notwendig werden, können eine Preisänderung bedingen.

§ 11 Datenschutz

  1. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogenen Daten gemäß DSGVO Art.6 Abs (1) lit b zur Vertragserfüllung oder vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiten und an von uns mit der Durchführung des Auftrages Beauftragte Dritte übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand liegen am Sitz des Verkäufers.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


UST-IdNr.: DE 142764.512

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